Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme am Ghostwriter-Lehrgang
Allgemeine Informationen zum Lehrgang
Lehrgangsleitung
Die Lehrgangsleitung besteht aus Ing. Elisabeth Keskin und Mag. Monika Lexa.
Veranstaltungsorte
Der Veranstaltungsort liegt in der Albrechtskreithgasse 4-6/Top 201, 1160 Wien, Ladenlokal links vom Haustor bzw. online in Zoom.
Wir behalten uns vor, den Veranstaltungsort zu ändern.
Termine
Der Lehrgang findet zu fixen Terminen statt (siehe Broschüre). Seitens der Teilnehmer:innen gibt es keinen Anspruch auf Ersatztermine, es können aber einzelne Q&A-Einheiten aufgezeichnet werden, wenn alle Teilnehmer:innen einverstanden sind.
Rechnungslegende Stelle
Jegliche den Lehrgang betreffende Verrechnung erfolgt über Limonia Schreibfluss OG, Albrechtskreithgasse 4-6/201, 1160 Wien.
Zulassung zum Lehrgang
Die Anmeldung durch die Teilnehmer:innen erfolgt per Formular in Papierform (persönlich) oder per E-Mail (gstw@ghostwriting-academy.com). Über die Zulassung wird in einem Gespräch zwischen den Interessent:innen und einer der Lehrgangsleiterinnen durch ebendiese entschieden. Die Daten werden für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer gespeichert.
Die Nichtinanspruchnahme einzelner Module berechtigt nicht zur Ermäßigung des Lehrgangsbeitrages.
Zahlungsverzögerung durch die Teilnehmer:innen
Sollten Teilbeträge nicht pünktlich bzw. nicht wie vereinbart bezahlt werden, erfolgt eine Mahnung. Nach der 2. Mahnung wird die Forderung an den KSV oder ein Inkassobüro weitergegeben. Die Lehrgangsleiterinnen behalten sich für den Fall der wiederholten Nichtzahlung den Ausschluss aus dem Lehrgang vor. Der gesamte Lehrgangsbeitrag ist jedoch auch in diesem Fall zur Gänze zu entrichten.
Währungsumrechnungskosten und Transaktionskosten für den Lehrgangsbeitrag
Diese sind von den Teilnehmer:innen zu tragen.
Lehrgangsmaterial
Die im Lehrgang enthaltenen Skripten und Videos werden vor jedem Q&A auf Communi und im Google Drive zur Verfügung gestellt. Diese Unterlagen sind ausschließlich für den eigenen Gebrauch bestimmt und dürfen nicht veröffentlicht, verbreitet oder an Dritte weitergegeben werden. Das Copyright aller zur Verfügung gestellten Unterlagen verbleibt zur Gänze bei der Lehrgangsleitung.
Anwesenheitspflicht
Die Teilnehmer:innen sind zu einer Anwesenheit von 80% verpflichtet, um den Lehrgang mit Prüfung abschließen zu können. Gegebenenfalls können versäumte Einheiten mit der Lehrgangsleitung nachgeholt werden. Die Lehrgangsleiterinnen behalten sich vor, zusätzliche Kosten hierfür in Rechnung zu stellen.
Ausschluss von der Teilnahme am Lehrgang
Um das Erreichen der Lehrgangsziele sicherzustellen, ist die Lehrgangsleitung berechtigt, Teilnehmer:innen des Lehrgangs aus wichtigen Gründen (z.B. Zahlungsverzug, wiederholtes Fernbleiben, mutwillige Störung des Lehrgangs, Verstoß gegen die guten Sitten) auszuschließen.
Absage durch die Lehrgangsleitung
Absage des gesamten Lehrgangs
Die Lehrgangsleitung behält sich vor, den Lehrgang aus wichtigen Gründen abzusagen. Bei einer Absage durch die Lehrgangsleitung entstehen den Teilnehmer:innen keine Stornogebühren, und bereits getätigte Zahlungen werden zur Gänze zurückerstattet.
Absage einzelner Einheiten
Die Lehrgangsleitung behält sich vor, einzelne Q&A oder BIG Ones zu verschieben, insbesondere bei Erkrankung der jeweiligen Vortragenden. In keinem Fall werden einzelne Module, Tage oder Vorträge ersatzlos gestrichen.
Rücktritt vom Lehrgang
Den Rücktritt vom Lehrgang ist nur dann wirksam, wenn dieser schriftlich per E-Mail oder Einschreiben erfolgt. Ausschlaggebend für das Rücktrittsdatum ist das Datum des Einlangens. Der gesamte gebuchte Lehrgang stellt eine unteilbare Einheit dar. Für die Lehrgangsleitung ist es daher erforderlich, die gesamte Teilnehmer:innenanzahl während der gesamten Dauer des Lehrgangs zu erhalten, um die notwendige Interaktion zw. den Teilnehmer:innen zu gewährleisten. Ein Rücktritt ist daher nur vor Beginn des Lehrgangs möglich.
Bei einem Rücktritt, der später als 3 Monate vor Lehrgangsbeginn erfolgt, entsteht eine Stornogebühr von 25 % des vereinbarten Lehrgangsbeitrags.
Bei einem Rücktritt, der ab 1 Monat vor Lehrgangsbeginn erfolgt, beträgt die Stornogebühr 50 % des vereinbarten Lehrgangsbeitrags.
Bei einem Rücktritt nach Beginn des Lehrgangs ist der gesamte Lehrgangsbetrag zu entrichten.
Es ist nach Beginn Lehrgangs nicht möglich, Ersatzteilnehmer:innen zu nennen.
Bei Rücktritt vor Lehrgangsbeginn können der Lehrgangsleitung Ersatzteilnehmer:innen vorgeschlagen werden. Die Lehrgangsleitung behält sich jedoch in jedem Fall das Recht der Ablehnung vor. Sollten Ersatzteilnehmer:innen für den Lehrgang zugelassen werden, entfällt die Stornogebühr bei Zahlungseingang.
Leistungsänderungen
Das Leistungsprogramm des Lehrgangs unterliegt einer langfristigen Planung und ständigen Qualitätskontrolle. Die Sicherung gleichbleibender hoher Qualität erfordert kontinuierliche Anpassung, wobei sich die Lehrgangsleitung kurzfristige geringfügige Änderungen vorbehält (z.B. Anpassung von Veranstaltungsinhalten, -tagen, -orten und -terminen sowie von etwaigen Zusatzleistungen). Derartige Adaptierungen und allfällige kurzfristige Änderungen berechtigen die Teilnehmer:innen nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung der Lehrgangsbeiträge sowie zu Schadenersatzansprüchen.
Haftung
Diebstahl, Verlust oder Beschädigung
Im Fall von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von zu den Lehrveranstaltungen mitgebrachten Gegenständen, insbesondere auch Wertgegenständen und Kraftfahrzeugen, übernimmt die Lehrgangsleitung keine Haftung.
Körperliche oder materielle Schäden
Des weiteren übernimmt die Lehrgangsleitung keine Haftung für körperliche oder materielle Schäden, die im Rahmen des Lehrgangs auftreten, egal ob diese fahrlässig oder vorsätzlich, durch Eigen- oder Fremdverschulden verursacht werden.
Durch Teilnehmer:innen verursachte Schäden
Im Fall von durch Teilnehmer:innen verursachten Schäden am Kursort haften die Teilnehmer:innen selbst.
Datenschutz
Die Teilnehmer:innen nehmen zur Kenntnis, dass die mit der Anbahnung und Abwicklung des Lehrgangs anfallenden personenbezogenen Daten zur vertraglichen Erfüllung automationsunterstützt durch die Lehrgangsleitung, vertreten durch die Limonia Schreibfluss OG, verwendet werden.
Weiters erklären sich die Teilnehmer:innen mit ihrer Anmeldung einverstanden, dass Namens-, Telefon-, E-Mail- und weitere personenbezogene Daten zur Administration des Lehrgangs und zur Ermöglichung der internen Kommunikation mit den Mitteilnehmer:innen und Vortragenden verwendet werden.
Die Teilnehmer:innen können die Zustimmung gemäß § 8 Abs 1 Z 2 Datenschutzgesetz 2000 (DSG) jederzeit widerrufen. Alle persönlichen Angaben der Teilnehmer:innen werden von der Lehrgangsleitung streng vertraulich behandelt und nur in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck weiterverwendet.
Sonstiges
Änderungen des Namens, der Adresse und der Rechnungsanschrift der Teilnehmer:innen sind umgehend schriftlich der Lehrgangsleitung zu melden. Erfolgt keine Änderungsmeldung, gelten Schreiben an die Teilnehmer:innen als zugestellt, wenn sie an die letzte bekanntgegebene (Mail-)Adresse bzw. Rechnungsanschrift gesandt wurden.
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird Wien vereinbart, im Speziellen der Firmenstandort der Lehrgangsleitung. Des Weiteren gilt das österreichische Recht.

