AGB Lehrgang Ghostwriting

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme am Ghostwriter-Lehrgang

  1. Allgemeine Informationen zum Lehrgang

I.1 Lehrgangsleitung

Die Lehrgangsleitung besteht aus Ing. Elisabeth Keskin und Mag. Monika Lexa.

I.2 Veranstaltungsorte

Der Veranstaltungsort wird vor Beginn des Lehrgangs bekanntgegeben. Er wird sich innerhalb von Wien befinden und öffentlich gut erreichbar sein.
Wir behalten uns vor, den Veranstaltungsort je nach Gegebenheiten und Vorschriften zu ändern.

I.3 Termine

Der Lehrgang findet zu fixen Terminen statt. Seitens der Teilnehmer:innen gibt es keinen Anspruch auf Ersatz- oder Onlinetermine.

Modul 1: 23. – 25. April 2021

Modul 2:2 1. – 23. Mai 2021

Modul 3: 25. – 27. Juni 2021

Modul 4: 23. – 25. Juli 2021

Modul 5: 24. – 26. September 2021

Modul 6: 22. – 24. Oktober 2021

Modul 7: 26. – 28. November 2021

Modul 8: 17. – 19. Dezember 2021

Modul 9: 29. – 30. Jänner 2022

Modul 10: 26. Februar 2022

I.4 Rechnungslegende Stelle

Jegliche den Lehrgang betreffende Verrechnung erfolgt über blubbb – die Kommunikationswerkstatt, Jörgerstraße 3, 1170 Wien.

2. Zulassung zum Lehrgang

Die Anmeldung durch die Teilnehmer_innen erfolgt per Formular in Papierform (persönlich) oder per E-Mail (buch@lisakeskin.com). Über die Zulassung wird in einem Gespräch zwischen den Teilnehmer*innen und einer der Lehrgangsleiterinnen durch eben diese entschieden. Die Daten werden für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer gespeichert.

Inkludierte Leistungen
  • 10 Module
  • 3 x 1 Stunde 1:1 Buchcoaching
  • Ein Fachbuch (Judge a book by its cover auf deutsch)
  • Skripten (Versand nach jedem Modul per E-Mail)
  • Expert*innen-Wissen für spezielle Themen von externen Expert*innen
  • Vorbereitung auf selbstständiges Arbeiten als Ghostwriter
  • Ein eigenes Buch pro Teilnehmer*in
  • Peergroup-Treffen im Ausmaß von 15 Stunden (zwischen Modul 1 und Modul 10)
  • Diplom nach positivem Abschluss
Leistungen, die nicht im Lehrgangsbeitrag enthalten sind
  • Verpflegung vor Ort (Institut mental erleben; gegen einen Beitrag von 2,00 EUR pro Seminartag stehen den Teilnehmer*innen Kaffee und Tee zur Verfügung)
  • Druckkosten für die Bücher der Teilnehmer*innen
    3. Lehrgangsbeitrag

Nach erfolgter Zulassung zum Lehrgang ist der Lehrgangsbeitrag ab Erhalt der Rechnung sofort fällig. Die Teilnehmer *innen haben die Wahl den Lehrgangsbeitrag einmalig oder per Ratenzahlungsplan zu leisten. Es gibt die Möglichkeit die Raten in drei Teilbeträgen oder in 12 Monatsbeträgen zu bezahlen. Die aktuellen Preise sind wie folgt:

 

einmalige Zahlung bis 31.3.2020 Bezahlung in drei Teilbeträgen Bezahlung in 12 Monatsbeträgen Early Bird bis 31.1.2021
5.898 inkl. USt 6.498 inkl. USt 6.900 inkl. USt 4.992 inkl. USt
4.915 exkl. USt 5.415 exkl. USt 5.750 exkl. USt 4.160 exkl. USt

Die Nichtinanspruchnahme einzelner Module berechtigt nicht zur Ermäßigung des Lehrgangsbeitrages.

V.1 Zahlungsverzögerung durch die Teilnehmer_innen

Sollten Teilbeträge nicht pünktlich bzw. nicht wie vereinbart bezahlt werden, erfolgt eine Mahnung. Nach der 2. Mahnung wird die Forderung an den KSV oder an ein Inkassobüro weitergegeben. Die Lehrgangsleiterinnen behalten sich für den Fall der wiederholten Nichtzahlung den Ausschluss aus dem Lehrgang vor. Der gesamte Lehrgangsbeitrag ist jedoch auch in diesem Fall zur Gänze zu entrichten.

 

V.2 Währungsumrechnungskosten und Transaktionskosten für den
Lehrgangsbeitrag

Diese sind von den Teilnehmer*innen zu tragen.

4. Lehrgangsmaterial

 

Die im Lehrgang enthaltenen Skripten werden nach jedem Lehrgangsmodul per E-Mail zur Verfügung gestellt. Diese Unterlagen (Skripten) sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt und dürfen nicht veröffentlicht, verbreitet oder an Dritte weitergegeben werden. Das Copyright aller zur Verfügung gestellten Unterlagen verbleibt zur Gänze bei der Lehrgangsleitung.

  • Anwesenheitspflicht

Die Teilnehmer*innen sind zu einer Anwesenheit von 80% verpflichtet, um den Lehrgang mit Prüfung abschließen zu können. Gegebenenfalls können versäumte Einheiten mit der Lehrgangsleitung nachgeholt werden. Die Lehrgangsleiter*innen behalten sich vor, zusätzliche Kosten hierfür in Rechnung zu stellen.

  • Ausschluss von der Teilnahme am Lehrgang

Um das Erreichen der Lehrgangsziele sicherzustellen, ist die Lehrgangsleitung berechtigt, Teilnehmer*innen des Lehrgangs aus wichtigen Gründen (z.B. Zahlungsverzug, wiederholtes Fernbleiben, mutwillige Störung des Lehrgangs, Verstoß gegen die guten Sitten, meldungspflichtige Krankheiten) auszuschließen.

5. Absage durch die Lehrgangsleitung

IX.1 Absage des gesamten Lehrgangs

Die Lehrgangsleitung behält sich vor, den Lehrgang aus wichtigen Gründen abzusagen, insbesondere wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmer*innenanzahl von 7 Personen. Bei einer Absage durch die Lehrgangsleitung entstehen den Teilnehmer*innen keine Stornogebühren.

IX.2 Absage einzelner Einheiten

Die Lehrgangsleitung behält sich vor, einzelne Module oder Tage des Lehrgangs zu verschieben, insbesondere bei Erkrankung der jeweiligen Vortragenden. Zudem behält sich die Lehrgangsleitung vor, Vorträge einzelner Expert*innen terminlich zu verschieben oder zu ersetzen.

In keinem Fall werden einzelne Module, Tage oder Vorträge ersatzlos gestrichen.

6. Rücktritt vom Lehrgang

Den Rücktritt vom Lehrgang ist nur dann wirksam, wenn dieser schriftlich per E-Mail oder Einschreiben erfolgt. Ausschlaggebend für das Rücktrittsdatum ist das Datum des Einlangens. Der gesamte gebuchte Lehrgang stellt eine unteilbare Einheit dar. Für die Lehrgangsleitung ist es daher erforderlich, die gesamte Teilnehmer*innenanzahl während der gesamten Dauer des Lehrgangs zu erhalten, um die notwendige Interaktion zw. den Teilnehmer*innen zu gewährleisten. Ein Rücktritt ist daher nur vor Beginn des Lehrgangs möglich.
Bei einem Rücktritt, der später als 3 Monate vor Lehrgangsbeginn erfolgt, entsteht eine Stornogebühr von 25 % des vereinbarten Lehrgangsbeitrags.
Bei einem Rücktritt, der ab 1 Monat vor Lehrgangsbeginn erfolgt, beträgt die Stornogebühr 50 % des vereinbarten Lehrgangsbeitrags.
Bei einem Rücktritt nach Beginn des Lehrgangs ist der gesamte Lehrgangsbetrag zu entrichten.

Es ist nach Beginn Lehrgangs nicht möglich, Ersatzteilnehmer*innen zu nennen.

Bei Rücktritt vor Lehrgangsbeginn können der Lehrgangsleitung Ersatzteilnehmer*innen vorgeschlagen werden. Die Lehrgangsleitung behält sich in jedem Fall das Recht der Ablehnung vor. Sollten Ersatzteilnehmer*innen für den Lehrgang zugelassen werden, entfällt die Stornogebühr bei Zahlungseingang.

7. Leistungsänderungen

Das Leistungsprogramm des Lehrgangs unterliegt einer langfristigen Planung und ständigen Qualitätskontrolle. Die Sicherung gleichbleibender hoher Qualität erfordert kontinuierliche Anpassung, wobei sich die Lehrgangsleitung kurzfristige geringfügige Änderungen vorbehält (z.B. Anpassung von Veranstaltungsinhalten, -tagen, -orten und -terminen sowie von Vortragenden, Partner*innen, Gruppengrößen und etwaigen Zusatzleistungen). Derartige Adaptierungen und allfällige kurzfristige Änderungen berechtigen die Teilnehmer*innen nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung der Lehrgangsbeiträge sowie zu Schadenersatzansprüchen.

Ebenso behält die Lehrgangsleitung sich vor, im Falle von äußeren Einflüssen (COVID) Module teilweise oder zur Gänze online abzuhalten und zusätzlich Unterlagen zum Selbststudium anzubieten (Blended Learning) . Es gibt hierfür keine finanziellen Entschädigungen.

8. Haftung

XII.1 Diebstahl, Verlust oder Beschädigung

Im Fall von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von zu den Lehrveranstaltungen mitgebrachten Gegenständen, insbesondere auch Wertgegenständen und Kraftfahrzeugen, übernimmt die Lehrgangsleitung keine Haftung.

XII.2 Körperliche oder materielle Schäden

Des weiteren übernimmt die Lehrgangsleitung keine Haftung für körperliche oder materielle Schäden, die im Rahmen des Lehrgangs auftreten, egal ob diese fahrlässig oder vorsätzlich, durch Eigen- oder Fremdverschulden verursacht werden.

XII.3 Durch Teilnehmer_innen verursachte Schäden

Im Fall von durch Teilnehmer*innen verursachte Schäden am Kursort haften die Teilnehmer*innen selbst.

9. Datenschutz

Die Teilnehmer*innen nehmen zur Kenntnis, dass die mit der Anbahnung und Abwicklung des Lehrgangs anfallenden personenbezogenen Daten zur vertraglichen Erfüllung automationsunterstützt durch die Lehrgangsleitung, vertreten durch blubbb – die Kommunikationswerkstatt, verwendet werden.
Weiters erklären sich die Teilnehmer*innen mit ihrer Anmeldung einverstanden, dass Namens-, Telefon-, E-Mail- und weitere personenbezogene Daten zur Administration des Lehrgangs und zur Ermöglichung der internen Kommunikation mit den Mitteilnehmer*innen und Vortragenden verwendet werden.

Die Teilnehmer*innen können die Zustimmung gemäß § 8 Abs 1 Z 2 Datenschutzgesetz 2000 (DSG) jederzeit widerrufen. Alle persönlichen Angaben der Teilnehmer*innen werden von der Lehrgangsleitung streng vertraulich behandelt und nur in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck weiterverwendet.

 

10. Sonstiges

Änderungen des Namens, der Adresse und der Rechnungsanschrift der Teilnehmer*innen haben diese umgehend schriftlich der Lehrgangsleitung zu melden. Erfolgt keine Änderungsmeldung, gelten Schreiben an die Teilnehmer*innen als zugestellt, wenn sie an die letzte bekanntgegebene Adresse bzw. Rechnungsanschrift gesandt wurden.

Gerichtsstand

 

Als Gerichtsstand wird Wien vereinbart, im Speziellen der Wohnort der Lehrgangsleitung. Des Weiteren gilt das österreichische Recht.